Wir sind Ärzte und nicht Kammer

Aufruf zur Vernetzung und Fundraising gegen die Zwangsmitgliedschaft beim ‚Wohlfahrtsfonds’
Das europaweit einmalige Zwangssystem einer Zusatzpension (zusätzlich zur staatlichen Pension) durch die Ärztekammer ärgert sehr viele Kollegen und Kolleginnen. Sie möchten ihr privates Leben selbst bestimmen anstatt sich wie kleine Kinder bevormunden zu lassen. Noch dazu von ihrer Berufsvertretung, welche sie ja selbst finanzieren und deren Vertreter sie wählen.
Die hohen Beiträge von bis zu 18% des Gehaltes verhindern darüber hinaus häufig eine sinnvolle eigene Altersvorsorge, weil dafür dann kein Geld mehr vorhanden ist.
Leider zeigt sich unsere Berufs-„Vertretung“, welche eigentlich in unserem Interesse handeln sollte, uneinsichtig, was unser Bedürfnis nach Selbstbestimmung einer rein privaten Angelegenheit betrifft.
Die Ärztekammer ist auch nicht davor zurückgeschreckt, mir jedes Jahr den Höchstbeitrag von 28.000€ vorzuschreiben und diesen zu Unrecht geforderten Beitrag mittels Drohung der Exekution einzufordern! All dies angeblich nur zu meinem Besten, um mir eine Zusatzpension zwangsweise zukommen zu lassen.

Deshalb bleibt leider nur der Weg über die Gerichte.

Diesen habe ich beschritten, durch alle Instanzen. Leider haben die österr. Gerichte die Zwangsmitgliedschaft beim ‚Wohlfahrts’-fonds bestätigt, bzw. wollte sich der Verfassungsgerichtshof gar nicht mit der Angelegenheit befassen. Da es sich bei diesem Zwangssystem um eine Österreichische Eigenart handelt, war der logische nächste Schritt den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) anzurufen und dort eine Beschwerde einzureichen. Das ist geschehen.
Für die weiteren Schritte sollten sich all diejenigen Ärzte vernetzen, die ebenfalls selbst über ihre Zukunftsvorsorge entscheiden möchten. Ein finanzieller Beitrag der dadurch entstehenden Kosten wäre ebenfalls wünschenswert. Dazu dient diese Initiative.

DDr. Christian Fiala

Tragen Sie dazu bei, dass die Zwangsmitgliedschaft beim ‚Wohlfahrts’-fonds vor dem Europäischen Menschengerichtshof beendet wird.

Rechtsvertretung durch
Dr. Rose-Marie Rath
Rechtsanwältin und Mediatorin
Weißgerberlände 40, 1030 Wien

Tel.: +43/1/713 13 79
Fax.: +43/1/713 02 62

office@ra-rath.at
www.ra-rath.at

Unsere Finanzierung

Wir finanzieren die ganze Initiative aus privater Hand und bitten an dieser Stelle um Vernetzung und um Unterstützung für die Kosten für Anwalt und Sachkosten im Zusammenhang mit der Klage am Europäischen Menschengerichtshof.

Treuhandkonto für Spenden
Lautend auf Dr.Rose-Marie Rath
IBAN AT50 2011 1829 6257 8013
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Ergebnis der Überprüfung durch den Rechnungshof
gemäß Art. 127b B-VG und § 20a RHG

Der Rechnungshof hat 2011 eine Überprüfung des Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärztekammer durchgeführt, aber das Ergebnis nie veröffentlicht. Wir haben zumindest eine Version in minderer Qualität gefunden.

PDF herunterladen [11.1MB]

Die Wiener Ärztekammer hat zu dem Bericht einen ausführlichen Kommentar veröffentlicht.


Wir haben für Sie ein paar Zitate aus dem Bericht aufbereitet.

Informationen zu den Ärztekammern in den jeweiligen Bundesländern

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